Verhaltensregeln

  • In der Fabrik gibt es keine Kinderarbeit.
  • Es gibt keine Zwangsarbeit.
  • Alle notwendigen Maßnahmen sind für gefahrlose und sichere Arbeitsplätze gewährleistet.
    Die Arbeitnehmer haben das Recht, nach geltendem Staatsrecht jede Art von Ausschuss oder Union zu bilden.
  • Es gibt keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Nationalität, politischer Meinung oder sozialer oder ethnischer Herkunft.
    Die Verfahren werden gemäß dem Arbeitsrecht sichergestellt und im Einklang mit der Vermeidung missbräuchlicher Praktiken eingehalten.
  • Die Standardarbeitszeit ist gesetzlich gewährleistet.
    Gehälter werden in strikter Übereinstimmung mit dem Gesetz bezahlt.
  • Das Werk erfüllt alle geltenden lokalen Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften.
  • Die Fabrik erfüllt alle damit verbundenen aktuellen Legalisierungen in den verschiedenen anwendbaren Bereichen.
  • Der Gebrauch von körperlicher Bestrafung, mentaler oder physischer Nötigung und verbaler Beschimpfung ist verboten.