Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Verteilung von Textilien in Q2
§ 1 Geltungsbereich
1.1.Die Lieferungen und Leistungen von Q2 Textilvertrieb unterliegen ausschließlich den nachstehenden Bedingungen. Sie beziehen sich auf alle Waren und Dienstleistungen des Q2 Textilvertriebs.
1.2. Abweichende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von Q2 Textilvertrieb nicht anerkannt, es sei denn, der Q2 Textilvertrieb stimmt ihrer Geltung schriftlich zu. Änderungen und Ergänzungen der Verträge müssen stets schriftlich erfolgen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Q2 Textilvertrieb in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt. Zusagen und Nebenabreden bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung von Q2 Textilvertrieb.

§ 2 Angebot und Abschluß
2.1. Die Angebote von Q2 Textilvertrieb sind stets unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Q2 Textilvertrieb zustande, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden.
2.2. Q2 Textilvertrieb ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, wenn Tatsachen eintreten, aus denen hervorgeht, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.

§ 3 Lieferung und Leistung
3.1. Q2 Textilvertrieb ist an Liefertermine nur gebunden, wenn Q2 Textilvertrieb sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Spediteur übergeben wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.2. Das Recht auf angemessene Teilleistungen innerhalb der angegebenen Liefertermine und deren Abrechnung bleibt Q2 Textilvertrieb ausdrücklich vorbehalten, sofern sich daraus keine Nachteile ergeben.
3.3. Q2 Textilvertrieb haftet nicht für eine Verzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung, sofern Q2 Textilvertrieb oder seine Erfüllungsgehilfen nicht schuld sind. Der Eintritt von höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Q2 Textilvertrieb liegen, wie staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitsstreitigkeiten jeglicher Art, Sabotage, Rohstoffknappheit, verspätete Lieferung von nicht konformen Waren hindert Q2 Textilvertrieb an der Erfüllung seiner Verpflichtungen, verlängert die ebenfalls angemessene Frist um den Verzug. Nur eine solche Verzögerung von mehr als drei Monaten berechtigt den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag.
3.4. Q2 Textilvertrieb behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine der oben genannten verursachten Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauert und dies nicht für den Q2-Textilverkauf verantwortlich ist. Wenn die Lieferung durch die o.g. Unmögliche oder unzumutbare Ereignisse, die Textilverkäufe von Q2 werden von ihrer Verpflichtung befreit.
3,5. Schadenersatzansprüche des Kunden im Falle des Verzugs oder der Unmöglichkeit, die nicht dem Q2 Textilvertrieb zuzurechnen sind, sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Lieferverzugs ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, anderenfalls ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, jedoch maximal 5% des Lieferwertes. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten von Q2 Textilvertrieb.

§ 4 Versand, Rückgabe und Haftung
4.1. Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. Auf Wunsch und Kosten kann die Lieferung versichert werden.
4.2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung gemäß Rechnung zu prüfen. Erfolgt die Reklamation nicht innerhalb einer Woche, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der während der Untersuchung nicht offensichtlich war.
4.3. Unwesentliche Mängel, die die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern.
4.4. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur, seinen Vertreter oder andere von Q2 Textilvertrieb benannte Personen auf den Kunden über. Sofern der Versand ohne Verschulden des Q2 Textilvertriebs verzögert wird oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Diese Bestimmungen gelten auch für Rücksendungen nach Beseitigung von Mängeln oder bezahlter Leistung an den Kunden.
4,5. Rücksendungen werden von uns nur akzeptiert, wenn Sie zuvor bei uns registriert sind. Die Abholung der Retouren wird vom Q2 Textilvertrieb beim jeweiligen Paketdienst bestellt. Es sei denn, der Kunde sendet die Rücksendung auf eigene Kosten zurück.

§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1. Der Kaufpreis und die Gebühren für Nebenleistungen s